top of page
  • AutorenbildHelmut Tauber, SVP

Von „illegal“ kann keine Rede sein!

Aktualisiert: 14. Aug. 2023

Richtigstellung zum Bericht „Bettenstopp – Weniger Betten nachgemeldet, als ursprünglich angenommen“ der Tagesschau RAI-Südtirol


„Medien tragen eine große Verantwortung, weil schlecht recherchierte, unzureichend erklärte oder gar falsche Aussagen großen Schaden anrichten können“,

sagt der Landtagsabgeordnete Helmut Tauber. Damit reagiert er auf einen Bericht von Tagesschau RAI-Südtirol vom 20. Juli 2023 mit dem Titel „Bettenstopp – Weniger Betten nachgemeldet, als ursprünglich angenommen“. Dieser hatte in der Folge nicht nur in den Reihen der Gastwirte für viel Ärger und Unverständnis gesorgt. Tauber kann verstehen, dass die Materie komplex ist, umso mehr sei journalistische Sorgfalt gefragt.

Der Obergrenze für touristische Nächtigungen, dem sogenannten Bettenstopp, die per Gesetz im Sommer letzten Jahres eingeführt wurde, liegt ein komplizierter Mechanismus zu Grunde. Dieser macht es zuallererst notwendig, dass die effektive Anzahl an Betten auf Ebene der Betriebe, auf Ebene der Gemeinden und auf Landesebene erhoben wird. Diese Zählung, in deren Rahmen auch Betten nachgemeldet werden können, gilt für gastgewerbliche Betriebe, wie Hotels, aber auch für nicht-gastgewerbliche Betriebe, wie Privatzimmervermietungen oder Urlaub auf dem Bauernhof.

„Es gilt künftig das Prinzip: Nur mehr jene Betten, die bei gastgewerblichen Betrieben auf der Lizenz oder bei nicht-gastgewerblichen Betriebe auf der Tätigkeitsbeginnmeldung aufscheinen, dürfen zu touristischen Zwecken vermietet werden. Wer sich nicht daran hält, hat mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen“

erklärt Tauber die neue gesetzliche Regelung. Im Umkehrschluss heißt das, dass vorher eine andere Regelung galt. Tauber dazu:

„Nur weil bei einem Betrieb bisher einige Betten nicht auf der Lizenz aufschienen, heißt das nicht, dass die Gäste in illegalen Betten untergebracht wurden, wie die Tagesschau von RAI-Südtirol unterstellt. Die heute in gastgewerblichen Betrieben bestehenden Betten wurden in Räumen untergebracht, die gemäß gültigen Baukonzessionen errichtet wurden und für die Gäste wurden und werden die gesetzlich vorgesehenen Meldungen gemacht und die Ortstaxe entrichtet. Von ‚illegal‘ kann somit keine Rede sein.“

„Auch von ‚nicht regelkonform‘ kann keine Rede sein“, so der Landtagsabgeordnete. Bisher galt, dass auf der Lizenz jene Betten aufscheinen, die auf Dauer eingerichtet und somit fix sind. Bei Notwendigkeit und auf Wunsch des Gastes konnten in den Zimmern vorübergehend zusätzliche Schlafgelegenheiten, sogenannte Zustellbetten genutzt werden. Aufgrund der neuen Bestimmungen, wurde nun auch die Anzahl dieser Zustellbetten erhoben. Nach Feststellung, dass für diese Zustellbetten alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, die auch für die Errichtung von dauerhaften Betten gelten, werden diese auf der Lizenz angeführt.

„Gastgewerbliche Betriebe müssen im Verhältnis zu anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten relativ viele Bestimmungen und Auflagen einhalten. Diese wurden durch die Einführung der Obergrenze für touristische Nächtigungen noch mehr und noch komplexer.
Wer dem Gastgewerbe daher ‚Illegalität‘ unterstellt, will die Gastwirte entweder absichtlich in ein schlechtes Licht rücken oder hat schlichtweg nicht die Kompetenz die Materie zu erfassen. Gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der in der Informationsvermittlung und Meinungsbildung eine wichtige Rolle einnimmt, hat eine besondere Verantwortung“,

mahnt Tauber abschließend.



bottom of page