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  • AutorenbildHelmut Tauber, SVP

LTEK / Bettenobergrenze: L.Abg. Tauber kritisiert Sonderweg für nicht gastgewerbliche Betriebe

Aktualisiert: 9. Sept. 2022


„Gleiche Aktivität, gleiche Regeln“, das forderte der L.Abg. Helmut Tauber im Rahmen der Sitzung des II. Gesetzgebungsausschusses, der sich heute Freitag, den 01. Juli 2022, mit dem Landestourismusentwicklungskonzept (LTEK) befasst hat. Eine Ausnahme für „Urlaub auf dem Bauernhof“ und andere nicht gewerbliche Beherbergungsformen vom LTEK-Mechanismus, wie sie heute von den Bauernvertretern durchgeboxt wurde, ist laut Tauber unverantwortlich und ungerecht. Sollte es dabei bleiben ist für Tauber das Landestourismusentwicklungskonzept gescheitert.


„Gleiche Aktivität, gleiche Regeln“, das forderte der Abgeordnete Helmut Tauber im Rahmen der Sitzung des II. Gesetzgebungsausschusses.


"Es geht nicht an, dass jener Sektor, der ein Gewerbe im Hauptgeschäft betreibt, eingeschränkt wird, und für jene, die das Geschäft im Nebengewerbe betreiben und zudem steuerliche Vorteile genießen, keine Deckelung gilt",

kommentiert Tauber die Entscheidung des Ausschusses, der sich überwiegend aus Vertretern der Landwirtschaft zusammensetzt.


Urlaub auf dem Bauernhof und die private Vermietung über Airbnb erzielen mittlerweile außerordentliche Wachstumsraten. Zurecht stellte Tauber daher im Gesetzgebungsausschuss die Frage, wieso die gesamte Parahotellerie nicht gezählt und in der Folge wohl auch nicht gedeckelt werden soll. Auch diese würden wesentlich zum Gesamtaufkommen an Touristen beitragen.


„Für die Berglandwirtschaft habe ich Verständnis. Sie ist eine Säule unsers Landes. Mit einer Ausnahme, die daher ganz gezielt und nicht pauschal gestaltet wird, um die Berglandwirtschaft zu unterstützen, kann ich einverstanden sein. Eine generelle Ausnahme für die Parahotellerie wie sie heute von den Bauernvertretern durchgeboxt wurde, ist jedoch völlig unverantwortlich und ungerecht“, so der Abgeordnete Tauber. Sollte es dabei bleiben ist für Tauber das Landestourismusentwicklungskonzept gescheitert.


Anschließend präzisiert Tauber, dass es entgegen den ersten Pressemeldungen sehr wohl einen Bettenstopp gibt: „Im Bereich der gastgewerblichen Betriebe gibt es im Unterschied zu anderen Beherbergungsformen bereits seit dem Frühjahr 2021 keine quantitative Erweiterungsmöglichkeit mehr“, so Helmut Tauber abschließend.



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